Für buchführungspflichtige Land- und Forstwirte erstellen wir Buchführungen und steuerliche Abschlüsse; im Förderungsfall auch BMEL-Abschlüsse für Landwirtschaftsämter. Außerdem erarbeiten wir Betriebsvergleiche und Steuererklärungen.
Für die nicht buchführungspflichtigen Landwirte erstellen wir die Steuererklärungen.
Bei Landverkäufen, Grundstücksübertragungen, bei Abfindungen, Auseinandersetzungen und Hofübergaben stehen wir Landwirten beratend zur Seite.