Land­wirt­­schaft­liche Buch­stelle

Für buchführungspflichtige Land- und Forstwirte erstellen wir Buch­führungen und steuerliche Abschlüsse; im Förderungsfall auch BMEL-Abschlüsse für Landwirtschaftsämter. Außerdem erarbeiten wir Betriebs­vergleiche und Steuererklärungen.


Für die nicht buchführungspflichtigen Landwirte erstellen wir die Steuerer­klärungen.


Bei Landverkäufen, Grundstücksübertragungen, bei Abfindungen, Auseinandersetzungen und Hofübergaben stehen wir Landwirten beratend zur Seite.